Unsere Gebühren

Damit Sie bereits von Anfang an ganz genau wissen, welche Beratungskosten auf Sie zukommen, richten sich diese bei uns in erster Linie nach der Anzahl der gegen Sie bestehenden Forderungen. Alle Gebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und Auslagen, es kommen also keine weiteren Gebühren mehr hinzu.

Die Gebühren sind in zuvor mit Ihnen abgestimmten Teilbeträgen parallel zur Beratung zahlbar. Nachdem wir Sie über Ihre Rechte als Schuldner aufgeklärt und Sie Ihre Zahlungen an die Gläubiger entsprechend angepasst haben, ist die Bezahlung der Beratungskosten in der Regel ohne größere Probleme möglich.


Sollten Sie lediglich über ein Haushaltseinkommen verfügen, welches unter den Einkommensgrenzen für eine kostenlose Schuldnerberatung liegt, können Sie sich für eine Beratung mit einer Kostenübernahme durch die Stadt Hamburg an die Schuldnerberatungsstellen nach § 11 Absatz 5 Sozialgesetzbuch XII wenden. Gerne nennen wir Ihnen entsprechende Ansprechpartner oder klicken Sie hier:


Beratungsgespräch

Für den Einstieg in die Beratung zahlen Sie je nach Umfang zwischen 71,40 € und 238,00 Euro. Im ausführlichen Erstberatungsgespräch analysieren wir Ihre finanzielle und persönliche Situation, zeigen sämtliche Lösungswege auf und erläutern Ihnen die nächsten erforderlichen Schritte zur Existenzsicherung und zum Vollstreckungsschutz. Darüber erhalten Sie eine schriftliche Dokumentation.

Außergerichtlicher Einigungsversuch / Vergleichsverhandlungen

Wir übernehmen alle Schritte des gesetzlich vorgeschrieben außergerichtlichen Einigungsversuchs oder sonstiger Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern für Sie. Hierbei richten wir uns nach Ihren Wünschen und erarbeiten für Sie tragbare individuelle Lösungen. Sie zahlen inkl. MwSt. und Auslagen bei

  • 1 bis 5 Forderungen 779,45 Euro

  • 6 bis 10 Forderungen 957,95 Euro

  • 11 bis 15 Forderungen 1.136,45 Euro

  • 16 bis 20 Forderungen 1.314,95 Euro

Bei mehr als 20 Forderungen erhöht sich die Vergütung analog zu dieser Auflistung je fünf zusätzlicher Forderungen um 178,50 Euro.
Sind besondere Umstände (z. B. Immobilie, ungeklärter Unterhalt o.ä.) im Rahmen der Beratung und Bearbeitung zu berücksichtigen, erhöht sich die Gesamtvergütung je Umstand um 238,00 Euro.

Erfolgreicher Abschluss

Für den erfolgreichen Abschluss einer außergerichtlichen Einigung zahlen Sie eine einmalige Gebühr in Höhe von 392,70 Euro.

Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Im Falle des Scheiterns des außergerichtlichen Einigungsversuchs zahlen Sie für die Unterstützung bei der Erstellung des Antrags auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens eine einmalige Gebühr in Höhe von 392,70 Euro.

Begleitung im Insolvenzverfahren (Wahlleistung)

Wenn Sie sich eine Begleitung im gerichtlichen Insolvenzverfahren wünschen, zahlen Sie für die gesamte Laufzeit von drei Jahren eine pauschale Vergütung in Höhe von 476,00 €.