Was Sie jetzt schon tun können

Die im Folgenden bereitgestellten Informationen dienen der optimalen Vorbereitung des Beratungsgesprächs mit Ihrem Schuldnerberater und der Vermeidung von Umständen, die Ihre Existenz oder Ihre Restschuldbefreiung gefährden. Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Punkten haben, können Sie uns gerne Kontaktieren. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Rubrik Schulden - A bis Z.

Schaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Gläubiger

  • Sortieren Sie Ihre Gläubigerunterlagen nach einzelnen Gläubigern und Forderungen.

  • Holen Sie ggf. eine kostenlose Schufa-Auskunft ein (Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO) .

  • Holen Sie ggf. einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis ein.

  • Erstellen Sie ein Gläubigerverzeichnis um einen aussagekräftigen Überblick über Ihre Schulden zu gewinnen.

Stellen Sie Ihre Einkommensbelege zusammen

Es müssen bei der Beratung und dem weiteren Vorgehen sämtliche Einkünfte berücksichtigt werden, bringen Sie daher möglichst vollständige Nachweise mit, so z.B.:

  • Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten 3-6 Monate

  • Verdienstabrechnungen über Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachts- und Urlaubsgeld

  • Bescheide über das Arbeitslosengeld

  • Bescheide über Sozialleistungen

  • Kindergeldbescheide

  • Rentenbescheide

  • Einkünfte aus Unterhaltszahlungen

  • ggf. Unterlagen über Einkommensteuervorauszahlungen

  • Unterlagen über sonstige Einkünfte

Prüfen Sie, welche Unterhaltszahlungen Sie zu leisten haben

Haben Sie Kinder oder Ehegatten die Sie mitversorgen müssen, ist dies beispielsweise für die Berechnung des pfändbaren Betrages wichtig. Klären Sie also:

  • welchen Personen gegenüber Sie zum Unterhalt verpflichtet sind

  • in welcher Höhe Sie Unterhalt leisten müssen

  • ob Unterhaltsrückstände bestehen.

Klären Sie, über welche Vermögenswerte Sie verfügen

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Girokonten

  • Sparkonten

  • Mietkaution

  • Genossenschaftsanteile

  • Lebensversicherungen

  • Private Rentenversicherungen

  • Autos, Motorräder

  • Forderungen gegen Dritte

  • Immobilien

  • Bausparverträge

  • Sonstige Vermögenswerte

Zahlen Sie vorrangig immer erst Ihre Miete, Strom, Wasser und Gas

Gefährden Sie nicht Ihr Zuhause und Ihre Grundversorgung.

  • Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Wohnkosten und die fälligen Raten zu zahlen, müssen die Schulden warten. Ihre Miete, Strom, Gas und Wasser haben immer Vorrang.

Lassen Sie sich daher nicht übermäßig von den Gläubigern unter Druck setzen und zahlen zuerst Ihre Miete.

Wenn Ihr aktuell genutztes Girokonto im Minus ist und Sie von akuten Zahlungsproblemen betroffen sind, lassen Sie sich schnellstmöglich telefonisch oder persönlich beraten

Wenn Ihr Konto im Minus ist, besteht die Gefahr, dass Ihnen der Dispositionskredit oder das Konto gekündigt werden, sobald die Bank von Ihren Zahlungsschwierigkeiten erfährt.

  • Die Bank kann dann Ihr Gehalt mit dem Minus des Kontos verrechnen und Sie haben keine Möglichkeit mehr, an Ihr Geld zu kommen, welches Sie für Ihren Lebensunterhalt benötigen.

Da die richtige Vorgehensweise bei dem meist notwendigen Wechsel zu einem neuen, im Guthaben geführten Konto besonders wichtig ist, sollten Sie sich vor diesem Schritt unbedingt telefonisch oder persönlich beraten lassen.

Gefährden Sie nicht Ihre Restschuldbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen im Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung versagt werden (§ 290 InsO). Insbesondere wenn:

  • Sie in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht haben oder machen, um z.B. einen Kredit zu erhalten, öffentliche Leistungen zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden.

  • Sie in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Befriedigung Ihrer Gläubiger dadurch beeinträchtigen, dass Sie unangemessene Verbindlichkeiten begründen oder Ihr Vermögen verschwenden.

  • Sie unrichtige oder unvollständige Angaben in den von Ihnen mit dem Insolvenzantrag vorzulegenden Verzeichnissen über Ihr Vermögen, Ihr Einkommen, Ihre Gläubiger und deren Forderungen machen.

Sie sollten daher unbedingt alles unterlassen, was Ihren Gläubigern die Möglichkeit geben könnte, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen:

  • Vermeiden Sie schriftliche Angaben über Ihre finanziellen Verhältnisse. Unterschreiben Sie insbesondere keine von den Gläubigern vorgefertigten Schreiben. Wenn Sie Gläubigern oder staatlichen Stellen schriftliche Auskünfte erteilen, dann unbedingt richtig und vollständig.

  • Vermeiden Sie Handlungen, die die Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigen könnten. Verschulden Sie sich daher nicht noch mehr und nehmen Sie keine weiteren Kredite auf. Unterlassen Sie es, Ihr Vermögen zu verschenken, durch unverhältnismäßige Ausgaben zu reduzieren oder anderweitig beiseite zu schaffen.

  • Sortieren Sie Ihre Unterlagen so gut es Ihnen möglich ist. Damit vermeiden Sie frühzeitig, dass Angaben über Ihre Gläubiger, deren Forderungen, über Ihr Vermögen und über Ihr Einkommen im Insolvenzantrag falsch oder unvollständig gemacht werden.

Wenn Sie denken, dass Sie den Gläubigern in der Vergangenheit eventuell bereits Anlass für einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gegeben haben, sprechen Sie Ihren Schuldnerberater unbedingt darauf an. In der Regel lässt sich dann trotzdem eine Lösung finden.